ADAC
Privathaftpflicht-
versicherung
ADAC Privathaftpflicht-Versicherung
Was zeichnet die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung aus?
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen, wenn Sie versehentlich Schäden an Dritten verursachen, sei es Sach-, Personen- oder Vermögensschäden.
- Starke Leistungen
- Schlüsselverlust mitversichert
- Deliktsunfähige Kinder mitversichert im Familienvertrag Exklusiv
- Forderungsausfalldeckung im Tarif Exklusiv mitversichert
- Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen im Tarif Exklusiv mitversichert
Persönliche Beratung
Eine persönliche Beratung erhalten Sie in Ihrer ADAC Geschäftsstelle oder telefonisch unter 0911 95 95 0.
| Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer | Privathaftpflicht Tarif Basis | Privathaftpflicht Tarif Exklusiv |
|---|---|---|
| Single | 41 Euro |
|
| Familie | 59 Euro |
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| Single unter 60 Jahre |
| 55 Euro |
| Familie unter 60 Jahre |
| 86 Euro |
| Single ab 60 Jahre |
| 47 Euro |
| Familie ab 60 Jahre |
| 72 Euro |
Leistungen | Basis | Exklusiv |
|---|---|---|
| Verkürzte Darstellung | ||
Deckungssumme je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 Mio. € | 10 Mio. € |
Höchstersatzleistung für alle Fälle eines Versicherungsjahres | 10 Mio. € | 20 Mio. € |
Absicherung gegen Schadenersatzansprüche Wenn Sie privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert. | ✓ | ✓ |
Abwehr unberechtigter Ansprüche Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen Sie auf ihre Richtigkeit und wehren unberechtigte Ansprüche ab. | ✓ | ✓ |
| Versicherte Bereiche | ||
Kraftfahrzeuge Zur Absicherung Ihrer Mobilität sind Schäden versichert, die durch die Benutzung bestimmter nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge verursacht werden (z. B. Pedelecs, ohne Anfahrhilfe oder mit Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h und jeweils einer bauartbedingten Motorunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h). | ✓ | ✓ |
Freizeitsport Ob zu Lande oder zu Wasser: Viele Ihrer Freizeit- und Sportaktivitäten sind mitversichert. Das gilt für das Radfahren ebenso wie für die Nutzung von bestimmten nicht motorisierten Wassersportfahrzeugen (z. B. Kanu, Surfbrett). | ✓ | ✓ |
Privater elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung Ihre ADAC Privathaftpflicht-Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger verursachen. | ✓ | ✓ |
Schlüsselverlust Im Fall des Verlustes von privaten Schlüsseln bzw. Code- Karten (z. B. Hotel-, Mietwohnungsschlüssel) kommt Ihre Versicherung für Schäden auf. | ✓ | ✓ |
Forderungsausfalldeckung Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir den entstandenen Schaden. | — | ✓ |
Deliktsunfähige Kinder Auch, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, kann es passieren, dass Ihre Kinder einen Schaden verursachen. Mit einem Familienvertrag der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung übernehmen wir die entstandenen Kosten. | — | ✓ |
Be- und Entladen von KFZ Sollte Ihnen beim Be- und Entladen des von Ihnen geführten Kraftfahrzeuges ein Missgeschick passieren und Sie beschädigen ein anderes Fahrzeug, ist der entstandene Schaden mitversichert. | — | ✓ |
Ehrenamtliche Tätigkeiten Wenn Sie in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, dann kommen wir für die entstandenen Kosten auf. | — | ✓ |