ADAC

Privathaftpflicht-

versicherung

ADAC Privathaftpflicht-Versicherung

Was zeichnet die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung aus?

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen, wenn Sie versehentlich Schäden an Dritten verursachen, sei es Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. 

  • Starke Leistungen
  • Schlüsselverlust mitversichert
  • Deliktsunfähige Kinder mitversichert im Familienvertrag Exklusiv
  • Forderungsausfalldeckung im Tarif Exklusiv mitversichert
  • Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen im Tarif Exklusiv mitversichert

 

Persönliche Beratung

Eine persönliche Beratung erhalten Sie in Ihrer ADAC Geschäftsstelle oder telefonisch unter 0911 95 95 0.
 

Termin vereinbaren

 

Jahresbeitrag inkl. VersicherungssteuerPrivathaftpflicht Tarif BasisPrivathaftpflicht Tarif Exklusiv
Single

41 Euro

 

Familie

59 Euro

 

Single unter 60 Jahre

 

55 Euro

Familie unter 60 Jahre

 

86 Euro

Single ab 60 Jahre

 

47 Euro

Familie ab 60 Jahre

 

72 Euro

 

Antrag Basis

Antrag Exklusiv

Leistungen
Basis 
Exklusiv 
Verkürzte Darstellung
 
 
Deckungssumme je Versicherungsfall

pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

5 Mio. €

10 Mio. €
Höchstersatzleistung

für alle Fälle eines Versicherungsjahres

10 Mio. €

20 Mio. €

Absicherung gegen Schadenersatzansprüche

Wenn Sie privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen Sie auf ihre Richtigkeit und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Versicherte Bereiche

 

 

Kraftfahrzeuge

Zur Absicherung Ihrer Mobilität sind Schäden versichert, die durch die Benutzung bestimmter nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge verursacht werden (z. B. Pedelecs, ohne Anfahrhilfe oder mit Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h und jeweils einer bauartbedingten Motorunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h).

Freizeitsport

Ob zu Lande oder zu Wasser: Viele Ihrer Freizeit- und Sportaktivitäten sind mitversichert. Das gilt für das Radfahren ebenso wie für die Nutzung von bestimmten nicht motorisierten Wassersportfahrzeugen (z. B. Kanu, Surfbrett).

Privater elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung

Ihre ADAC Privathaftpflicht-Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger verursachen.

Schlüsselverlust

Im Fall des Verlustes von privaten Schlüsseln bzw. Code- Karten (z. B. Hotel-, Mietwohnungsschlüssel) kommt Ihre Versicherung für Schäden auf.

Forderungsausfalldeckung

Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir den entstandenen Schaden.

Deliktsunfähige Kinder

Auch, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, kann es passieren, dass Ihre Kinder einen Schaden verursachen. Mit einem Familienvertrag der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung übernehmen wir die entstandenen Kosten.

Be- und Entladen von KFZ

Sollte Ihnen beim Be- und Entladen des von Ihnen geführten Kraftfahrzeuges ein Missgeschick passieren und Sie beschädigen ein anderes Fahrzeug, ist der entstandene Schaden mitversichert.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Wenn Sie in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, dann kommen wir für die entstandenen Kosten auf.