ADAC Reiserücktrittsversicherung

Falls Sie krank zu Hause bleiben müssen

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Dazwischen kommen kann jedoch immer was: eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung, eine nicht mögliche Impfung oder ein Schaden am Eigentum. 

Mit unserer Reiserücktrittsversicherung sind Sie finanziell gut geschützt. Wir erstatten Ihnen je nach Tarif zum Beispiel bei einem Reiserücktritt die Storno- und Umbuchungskosten. Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, erstatten wir Ihnen je nach Abbruchzeitpunkt den vollständigen bzw. anteiligen Reisepreis. Wird Ihr Gepäck beschädigt oder geht es verloren, übernehmen wir auch diese Kosten für Sie.

Mit unserer Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie das ganze Jahr über beliebig oft privat verreisen. Wenn Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Reiserücktritts- oder Umbuchungskosten sitzen.

Persönlichen Schutz berechnen

Welche Vorteile bietet mir die Reiserücktrittsversicherung?

  • Bei Nichtantritt der Reise: die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die anfallenden Stornokosten bis zu Ihrer gewählten Versicherungssumme, falls Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse nicht antreten können. Mit dem Beratungsservice in ADAC Qualität unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Reiserücktritt.
  • Bei verspätetem Reiseantritt: Wir erstatten die zusätzlichen Mehrkosten für die Hinreise, falls Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse verspätet antreten.
  • Bei Umbuchung: Wir erstatten Ihnen die Kosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse umbuchen müssen.
  • Bei Reiseabbruch: Entscheiden Sie sich für die Reiserücktrittsversicherung im Tarif Exklusiv, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis, wenn Sie Ihre Reise innerhalb der ersten 8 Tage abbrechen müssen. Erfolgt Ihr Reiseabbruch ab dem 9. Tag, erstatten wir den Reisepreis anteilig bis zur gewählten Versicherungssumme. Auch Umbuchungskosten sowie zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten erstatten wir.
  • Weltweiter Jahresschutz: Sie zahlen einmal im Jahr und können mit der Reiserücktrittsversicherung weltweit so oft verreisen wie Sie möchten. Dies gilt für alle Ihre privaten Reisen.
  • Großzügige Abschlussfristen: Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn, also auch nach Buchung,  abschließen. Bei Last Minute bis 3 Tage nach der Buchung.
  • Familienschutz: Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie selbst und Ihre ganze Familie inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen oder getrennt verreisen.
  • Mit oder ohne Selbstbehalt.

Welche Ereignisse sind im Tarif Basis (Reiserücktritt) versichert?

  • Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:

  • Schwere, unerwartete Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Tod

 

Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:

Unmöglichkeit von Impfungen Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein Geburt eines Kindes auf der Reise Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes Konjunkturbedingte Kurzarbeit Unerwartete betriebsbedingte Kündigung Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni Gerichtliche Ladung Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz

Welche Ereignisse sind im Tarif Exklusiv (Reiserücktritt und Reiseabbruch) versichert?

  • Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
    • Schwere, unerwartete Erkrankung
    • Schwere Unfallverletzung
    • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
    • Unverträglichkeit von Impfungen
    • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
    • Tod
      Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
    • Unmöglichkeit von Impfungen
    • Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
    • Geburt eines Kindes auf der Reise
    • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
    • Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
    • Gerichtliche Ladung
    • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
    • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
    • Elementarereignis am Urlaubsort
    • Terroranschlag

 

Welche Ereignisse gelten für das Reisegepäck im Tarif Premium?

  • Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.

  • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck

Tarife ADAC Reiserücktrittkostenversicherung

TarifBasisExklusivPremium
LeistungenReiserücktritt

Reiserücktritt

Reiseabruch

Reiserücktritt

Reiseabruch

Reisegepäck

Preisab 31,70 Euro/Jahrab 39,90 Euro/Jahrab 63,30 Euro/Jahr
 Antrag

Tariftabelle Reiserücktrittversicherung

 

Für diese Verträge gilt:
  • Ab dem 66. Geburtstag müssen Sie einen höheren Beitrag bezahlen. Die Anpassung des Beitrags erfolgt mit Beginn des Versicherungsjahres, das auf den 66. Geburtstag folgt. Es gilt der dafür gültige Beitrag.