ADAC Reiserücktrittsversicherung

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung so wichtig

Ein Reiserücktritt ist eine kurzfristige und unerwartete Absage einer geplanten Reise. Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie sich dafür versichern. Sie übernimmt die Kosten, die zum Beispiel Hotelbetriebe und Fluggesellschaften in der Regel bei Stornierung einer Reise in Rechnung stellen. In welchem Umfang diese Kosten dann getragen werden, hängt vom Umfang des Versicherungsschutzes und der gewählten Versicherungssumme ab. Schließt man eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung ab, trägt die Versicherung nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten. Wählt man einen Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung, werden die Kosten voll abgedeckt. Die ADAC Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Schutz für Reiserücktritt, Reiseabbruch und für Ihr Reisegepäck. Auch bei Erkrankung durch eine Pandemie.

Persönlichen Schutz berechnen

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Reisen in Zeiten des Coronavirus

Die Infektionszahlen steigen in Deutschland wieder deutlich, erste Gemeinden sind erneut im Lockdown. Länder mit einem hohen Inzidenzwert werden als Risikogebiet eingestuft. 
Eventuell haben Sie für die kommenden Wochen Ihre Reise nach Österreich oder Südtirol gebucht. Sie erkranken jedoch vor Antritt der Reise an Corona und können Ihre Reise nicht antreten. Oder Sie sind bereits unterwegs und müssen aufgrund erkennbarer Symptome wie starker Husten und Fieber vor Ort zum Arzt. Sie werden von den örtlichen Behörden in Quarantäne geschickt. Ihre Rückreise können Sie nicht wie geplant antreten.
Was passiert nun mit den Ihnen anfallenden Kosten, sowohl bei Stornierung Ihrer Reise als auch bei verspäteter Heimreise? Welche Leistungen übernimmt bei Infizierung mit dem Coronavirus Ihre Reiserücktrittsversicherung?

Erkranken Sie vor Reiseantritt am Coronavirus, werden bei Reiserücktritt u.a. Ihre Kosten übernommen

  • bei Stornierung der Reise
  • bei verspäteter Anreise 
  • bei Umbuchung Ihrer Reise

Erkranken Sie am Coronavirus während Sie bereits auf Reisen sind und müssen vor Ort in Quarantäne, werden bei Reiseabbruch u.a. Ihre Kosten übernommen

  • bei Reiseabbruch
  • bei Verlängerung der Reise
  • bei Unterbrechung einer Rundreise

Weitere umfassende Infos zu Reisen in Zeiten des Coronavirus finden Sie hier

Persönliche Beratung

Haben Sie Fragen? Eine persönliche Beratung erhalten Sie in Ihrer ADAC Geschäftsstelle oder telefonisch unter 0911 95 95 0.

Was zeichnet die ADAC Reiserücktrittkostenversicherung aus

  • Keine Abschlussfristen: Sie können die Reiserücktrittsversicherung jederzeit abschließen, sogar dann, wenn Sie schon gebucht haben.
  • Weltweite Gültigkeit: Die Reiserücktrittsversicherung ist weltweit das ganze Jahr gültig, vor und während der Reise.
  • Schutz auf jeder Reise: Sie genießen den Schutz auf jeder Reise. Im Rahmen des Familienvertrages auch, wenn Sie getrennt verreisen.
  • Selbstbeteiligung: auch ohne Selbstbehalt möglich
  • Schutz nach Bedarf

Versicherte Gründe für einen Reiserücktritt

  • Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität
  • Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung)
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
  • Bruch der Prothese/Lockerung implantierter Gelenke
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Schwangerschaft
  • Schwerer Unfall
  • Tod
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Unerwartete schwere Krankheit

Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Versicherte Gründe für einen Reiseabruch

  • Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität
  • Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung)
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
  • Bruch der Prothese/Lockerung implantierter Gelenke
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Schwangerschaft
  • Schwerer Unfall
  • Tod
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Elementarereignis am Urlaubsort
  • Terroranschlag am Urlaubsort

Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. 

 

Versicherte Ereignisse für das Reisegepäck

  • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem Reisegepäck durch: Straftat eines Dritten, Unfall eines Transportmittels, Feuer oder Elementarereignis
  • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung / verspätetes Eintreffen von aufgegebenem Gepäck

Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. 

Tarife ADAC Reiserücktrittkostenversicherung

TarifBasisExklusivPremium
LeistungenReiserücktritt

Reiserücktritt

Reiseabruch

Reiserücktritt

Reiseabruch

Reisegepäck

Preisab 28,90 Euro/Jahrab 36,40 Euro/Jahrab 57,70 Euro/Jahr
 Antrag

Tariftabelle Reiserücktrittversicherung

 

Für diese Verträge gilt:
  • Ab dem 66. Geburtstag müssen Sie einen höheren Beitrag bezahlen. Die Anpassung des Beitrags erfolgt mit Beginn des Versicherungsjahres, das auf den 66. Geburtstag folgt. Es gilt der dafür gültige Beitrag.