Exklusiv für ADAC Mitglieder
Wir beraten Sie gerne
Außerdem erhalten Sie bei uns
Wir sind dabei - Schiedsstellen
Sie haben Probleme mit einer Kfz-Werkstatt — wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise. Der ADAC ist seit Einführung der Schiedsstellen für das Kfz-Handwerk und für den Gebrauchtwagenhandel Mitglied in der Schiedskommission.
Oder schriftlich per Mail - wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Elektrisch fahren, elektrisch laden, e-mobil werden!
Wer noch nicht e-mobil fährt und über den Umstieg nachdenkt, hat viele Fragen. Passt ein Elektroauto zu meinen täglichen Bedürfnissen und worauf muss ich achten?
Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gerne!
Spätestens wenn der liebgewonnene fahrbare Untersatz etwas in die Jahre gekommen ist, stellt sich jedem von uns die Frage nach einem Ersatz. Neben der Vielzahl von Modellen und Herstellern bleibt auch noch die Frage zu beantworten: Welche Form des Antriebs soll mich die nächsten Jahre von A nach B bringen? Diesel, Benziner, Teil- oder Vollhybrid, Elektroantrieb mit „Range Extender“, rein elektrischer Antrieb, Flüssiggas oder Erdgas? Die Palette der Alternativen ist schon jetzt groß und wird immer größer. Manche Systeme stecken noch in den Anfängen, von anderen erhofft man sich bereits jetzt die gewünschte Alltagstauglichkeit und Zukunftsfähigkeit.
Detaillierte Informationen zu den derzeitigen Alternativen erhalten Sie hier.
in aufwändigen Tests lässt sich ermittelt, wie sich ein Reifen auf trockener und nasser Fahrbahn, bei Schnee und Eis zeigt. Der ADAC testet in Partnerschaft mit verschiedenen anderen europäischen Verbraucherschutz-Organisationen nach genau festgelegten Methoden. Je Testmodell werden 28 Reifen, aufgeteilt in kleinen Mengen bei bis zu sechs Einzelhändlern im freien Handel gekauft.
Wenn eine Einigung mit der Werkstatt über Unstimmigkeiten nicht möglich ist, können Sie kostenfrei die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk einschalten. Die Schiedsstelle versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen Werkstatt und Kunden herbeizuführen. Bei Schiedsstellen arbeiten Techniker, Juristen, Sachverständige und in Nordbayern Vertreter vom ADAC mit, um die Interessen der Verbraucher zu wahren.
Voraussetzung für das Schiedsverfahren: Die Werkstatt ist Mitglied in der Innung des Kraftfahrzeughandwerks. Bei Werkstätten, die keiner Innung angehören, bleibt oft nur die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle oder letztlich der Gang vor Gericht. Und: Streitigkeiten beim Neuwagenkauf und bei Reparaturen an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden von Schiedsstellen nicht behandelt.
Schalten Sie die Schiedsstelle schriftlich und sofort nach Beginn der Meinungsverschiedenheit ein.
Ein Schiedsspruch der Schiedsstelle ist für die Werkstatt bindend, d.h. es ist kein Rechtsweg mehr zulässig. Sie als Kunde können bei einem für Sie nachteiligen Schiedsspruch immer noch vor Gerichtziehen.
T 0911 95 95 495
Sie können uns gerne Ihr Anliegen per Mail mitteilen - Ihre Anfrage wird sobald wie möglich bearbeitet.
Montag – Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr