Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems), früher bekannt als Abgasuntersuchung oder AU, ist in Deutschland für jedes Kraftfahrzeug Pflicht. Sie gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug noch die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält.
Neue Pkw müssen zum ersten Mal nach drei Jahren zur HU und damit auch zur Abgasuntersuchung, danach alle zwei Jahre. Für den gewerblichen Personentransport ist diese Fahrzeuguntersuchung sogar alle 12 Monate vorgeschrieben.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Sie unterliegt damit auch denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung. Neben dem Funktionstest für Bremsen oder Licht muss sich ein Kraftfahrzeug standardmäßig alle zwei Jahre einem obligatorischen Abgastest unterziehen - und zwar unabhängig von der Schadstoffklasse Ihres Autos.
Was wird bei der Abgasuntersuchung gemessen?
Bei einer Abgasuntersuchung wird die Einhaltung der Abgasgrenzwerte anhand des für das jeweilige Fahrzeug vorgeschriebenen Verfahrens überprüft. Der Prüfer gleicht die ermittelten Ist-Werte mit den vorgeschriebenen Soll-Werten ab. Nach der Durchführung der AU erstellt das System automatisch einen Prüfbericht.
Oder schriftlich per Mail - wir melden uns umgehend bei Ihnen!